Bürgerinfo

Der beste Brand ist der, der gar nicht erst entsteht. Hier finden Sie Tipps zum vorbeugenden Brandschutz, zum richtigen Verhalten im Notfall sowie Anträge und Merkblätter.

Rauchmelder retten Leben

Die meisten Brandopfer sterben nicht an den Flammen, sondern an giftigem Brandrauch – oft nachts im Schlaf, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Ein Rauchwarnmelder schlägt frühzeitig mit einem lauten Signal Alarm und verschafft Ihnen die entscheidenden Minuten, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen.

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

Die Niedersächsische Bauordnung (§ 44 Abs. 5 NBauO) schreibt Rauchwarnmelder in allen Wohnungen vor:

  • in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie
  • in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
  • jeweils mindestens ein Melder pro Raum.

Die Pflicht gilt für Neubauten seit dem 1. November 2012; bestehende Wohnungen mussten bis zum 31. Dezember 2015 nachgerüstet werden. Für den Einbau sind die Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft sicherzustellen ist Sache der Bewohnerinnen und Bewohner – es sei denn, die Eigentümer übernehmen diese Aufgabe selbst.

Tipps für Kauf und Betrieb

  • Melder möglichst in der Raummitte an der Decke anbringen, mit mindestens 50 cm Abstand zu Wänden und Möbeln.
  • Auf Prüfzeichen achten: Geräte mit dem „Q“-Label und fest eingebauter Langzeitbatterie sind besonders zuverlässig.
  • Regelmäßig den Prüfknopf drücken und den Melder staubfrei halten.
  • In Küche und Bad besser keine Rauchmelder montieren – Dampf kann Fehlalarme auslösen.
Kampagnenmotiv „Rauchmelder retten Leben“ mit einem Kindergesicht vor Flammen

Notruf richtig absetzen

Die 112 erreicht Feuerwehr und Rettungsdienst – kostenlos, ohne Vorwahl, aus jedem Netz und von jedem Handy, auch ohne Guthaben. Für die Polizei wählen Sie die 110.

Bleiben Sie ruhig und beantworten Sie die Fragen der Leitstelle. Die Disponentin oder der Disponent führt Sie durch das Gespräch und schickt bereits Hilfe los, während Sie noch sprechen.

Bei Erkrankungen, die nicht lebensbedrohlich sind, erreichen Sie außerhalb der Sprechstundenzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Merkblatt „Notruf“ herunterladen (PDF, 93 KB)

  1. Wo ist es passiert?

    Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk – außerorts möglichst genaue Angaben zu Straße, Richtung oder markanten Punkten.

  2. Was ist passiert?

    Brand, Unfall, eingeklemmte Person, ausgelaufene Stoffe …

  3. Wie viele Betroffene?

    Wie viele Personen sind verletzt oder in Gefahr?

  4. Welche Verletzungen?

    Beschreiben Sie kurz, was Sie sehen.

  5. Warten auf Rückfragen!

    Legen Sie nicht auf – die Leitstelle beendet das Gespräch. Wenn möglich, weisen Sie die Einsatzkräfte an der Straße ein.

Verhalten im Brandfall

Im Ernstfall gilt: Menschenleben gehen vor Sachwerten. Bringen Sie sich niemals selbst in Gefahr.

Ruhe bewahren und alarmieren

Wählen Sie sofort die 112. Warnen Sie Mitbewohnerinnen, Mitbewohner und Nachbarn.

In Sicherheit bringen

Verlassen Sie das Gebäude auf dem kürzesten Weg und schließen Sie Türen hinter sich, ohne sie abzuschließen. Aufzüge nicht benutzen.

Verrauchter Treppenraum?

Dann bleiben Sie in der Wohnung, schließen die Tür, dichten Spalten mit nassen Tüchern ab und machen sich am Fenster bemerkbar.

Löschen nur ohne Risiko

Kleine Entstehungsbrände können Sie mit einem Feuerlöscher bekämpfen – aber nur, wenn Sie sich dabei nicht gefährden.

Fettbrand nie mit Wasser löschen

Brennendes Fett oder Öl explodiert bei Kontakt mit Wasser. Ersticken Sie die Flammen mit einem passenden Deckel und schalten Sie den Herd aus.

Feuerwehr einweisen

Erwarten Sie die Einsatzkräfte an der Straße und sagen Sie ihnen, ob noch Personen im Gebäude sind.

Rettungsgasse bilden

Bei einem Unfall entscheidet oft jede Minute. Deshalb schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 11 Abs. 2 StVO) eine Rettungsgasse vor: Sobald der Verkehr auf Autobahnen oder auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung stockt oder steht, muss eine freie Gasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge gebildet werden – und zwar schon bevor Einsatzfahrzeuge zu sehen oder zu hören sind.

  • Ganz linker Fahrstreifen: nach links ausweichen.
  • Alle anderen Fahrstreifen: nach rechts ausweichen.
  • Die Gasse bis zum Ende der Stauung frei halten und nicht hinter Einsatzfahrzeugen herfahren.

Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie unerlaubt nutzt, riskiert ein Bußgeld ab 200 Euro, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Schema einer Rettungsgasse auf drei Fahrstreifen Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen weichen nach links aus, die Fahrzeuge auf dem mittleren und rechten Fahrstreifen nach rechts. Zwischen linkem und mittlerem Fahrstreifen entsteht eine freie Gasse. ◀ linksrechts ▶rechts ▶